(Von Rechtsanwalt Wolfgang Weßling)
Durch das in Deutschland geltende Punktesystem sollen charakterliche Mängel einzelner Verkehrsteilnehmer aufgedeckt werden, Konsequenzen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Verkehrsverstöße werden nach Schwere und Gefährlichkeit gestaffelt mit einer unterschiedlichen Anzahl von Punkten bestraft, die im Verkehrszentralregister eingetragen werden. Werden bestimmte Punktegrenzen erreicht, so muss sich der Führerscheininhaber einem abgestuften Maßregelungskatalog zur Besserung (Nachschulung u.ä.) unterziehen. Sind allerdings 18 Punkte erreicht, so wird die Fahrerlaubnis grundsätzlich entzogen. Weiterlesen

